Die Gemeinde will die Wildtiere während der Brut- und Setzzeit schützen
Die Basler Orientierungslauf-Gruppe will am 16. Juli einen OL im Bruderholzwald durchführen. Der Termin wurde vor einem Jahr eingegeben. Doch jetzt hat Therwil Bedenken.
Mit Karte und Kompass bewaffnet, wollen rund 150
Kinder, Jugendliche und Erwachsene durch den Wald von Therwil, Oberwil
und Bottmingen laufen. Das Problem dabei: Im Juni ist noch Brut- und
Setzzeit. Zum Schutz der brütenden, trächtigen und neugeborenen
Wildtiere gelten vom 1. April bis zum 31. Juli besondere Regeln, wie zum
Beispiel die Leinenpflicht für Hunde. Auch Menschen, die sich abseits
der Waldwege aufhalten, schrecken Wildtiere auf.
In Therwil haben sich deshalb die Bürgergemeinde, die Jagdgesellschaft
und der Natur- und Vogelschutzverein gegen den OL ausgesprochen. Die
Gemeinde habe an sich nichts gegen den Anlass, sagt der Therwiler
Gemeindeverwalter Theo Kim. Man wundere sich allerdings über die
Örtlichkeiten und den Zeitpunkt: «Nicht zum ersten Mal findet
ausgerechnet während dieser Zeit ein grosser OL in diesem Gebiet statt.
Ich nehme das mit einem gewissen Kopfschütteln zur Kenntnis», so Kim.
Deshalb lehne der Therwiler Gemeinderat den OL vehement ab. Da der Lauf
aber auf dem Gebiet mehrerer Gemeinden stattfinden soll, liegt die
Entscheidung für eine Bewilligung nicht bei Therwil, sondern beim Amt
für Wald beider Basel. Die betroffenen Gemeinden werden nach ihrer
Meinung gefragt.
Aus Oberwil liegt der BaZ keine bestätigte Auskunft vor, doch offenbar
hat die Gemeinde nichts gegen den OL. Hingegen spricht sich neben
Therwil auch Bottmingen gegen den Lauf im Juni aus. Dies aus Solidarität
zu Therwil, wie Melanie Anetzeder, Ressortleiterin Natur und Umwelt,
sagt: «Uns könnte es egal sein. In Bottmingen sind nur Waldwege
betroffen. Aber in Therwil rennen sie quer durch den Wald. Und wir
wollen nicht ‹Ja› sagen, wenn dadurch eine andere Gemeinde Probleme
bekommt.»
Mit Amt abgesprochen.
Otti Bisang, Koordinator OL und Umwelt vom regionalen OL-Verband,
kann die Haltung von Therwil nicht nachvollziehen. Er weist darauf hin,
dass 2003 für dieses Gebiet ein Waldentwicklungsplan (WEP) erstellt
wurde. In diesem sei festgelegt, dass rund ein Viertel des Therwiler
Bruderholzwaldes Wildruhegebiete seien. «In diese Ruhegebiete dürften
wir, in Absprache mit Förster und Jägerschaft, eigentlich einmal im
Jahr. Doch wegen der Brut- und Setzzeit haben wir keine
Ausnahmebewilligung verlangt und den OL extra um die Ruhezone herum
gesetzt», sagt Bisang. Ihm sei klar, dass ein OL die Wildtiere
aufscheuche, doch das sei 2003 im WEP berücksichtigt worden. Und seither
habe sich in Therwil nichts verändert. Zudem gebe es eine regionale
Koordination solcher Anlässe, um allfällige Häufungen zu vermeiden.
«Therwil ist bei dieser Koordination auch vertreten und der OL steht
dort schon seit einem Jahr auf der Terminliste. Der Termin wurde auch
mit dem Amt für Wald abgesprochen, so Bisang.
Nun liegt der Ball beim Amt für Wald. «Wir versuchen stets, ein
gänzliches Verbot zu vermeiden und stattdessen mittels geeigneter
Auflagen den Anlass zu ermöglichen. Wir wollen allen Bedürfnissen
Rechnung tragen», sagt Reto Saboz vom Amt für Wald zur allgemeinen
Handhabung solcher Fälle. Der Entscheid, ob der OL im Bruderholzwald im
Juni stattfinden darf, fällt am Dienstag.
Basler Zeitung, 21.5.2010, Dina Sambar, Katrin Roth
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